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Schätzung statt Ermessensveranlagung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 12. Juni 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Geldwerte Leistungen: wenn für ein Teil des verbuchten Aufwands die geschäftsmässige Begründetheit anerkannt wird und man diese Komponente schätzt, liegt ein ordentliches Veranlagungsverfahren und keine Ermessensveranlagung vor.



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