Schätzung statt Ermessensveranlagung
- Thanusiya Wimalanathan

- 12. Juni 2012
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Geldwerte Leistungen: wenn für ein Teil des verbuchten Aufwands die geschäftsmässige Begründetheit anerkannt wird und man diese Komponente schätzt, liegt ein ordentliches Veranlagungsverfahren und keine Ermessensveranlagung vor.