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Schlechterstellungsverbot bei ausserkantonalen Liegenschaftserträgen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 25. Juli 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Das Schlechterstellungsverbot ist im Zusammenhang mit ausserkantonalen Liegenschaftserträgen nicht auf Fälle von Ausscheidungsverlusten beschränkt. Weist eine Gesellschaft einen Beteiligungsabzug von über 100% aus, darf der Liegenschaftskanton aufgrund des Schlechterstellungsverbotes die Liegenschaftserträge nicht besteuern.



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