Schlechterstellungsverbot bei ausserkantonalen Liegenschaftserträgen
- Thanusiya Wimalanathan
- 25. Juli 2012
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Das Schlechterstellungsverbot ist im Zusammenhang mit ausserkantonalen Liegenschaftserträgen nicht auf Fälle von Ausscheidungsverlusten beschränkt. Weist eine Gesellschaft einen Beteiligungsabzug von über 100% aus, darf der Liegenschaftskanton aufgrund des Schlechterstellungsverbotes die Liegenschaftserträge nicht besteuern.