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Schuldzinsen-Freibetrag bei Ehegatten nur einmal zulässig

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 3. Feb. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Schuldzinsen-Freibetrag von Fr. 50'000.-- steht nicht jedem der gemeinsam besteuerten Ehegatten einzeln zu, sondern kann nur einmal in Abzug gebracht werden.



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