Schuldzinsen-Freibetrag bei Ehegatten nur einmal zulässig
- Thanusiya Wimalanathan
- 3. Feb. 2010
- 1 Min. Lesezeit
Schuldzinsen-Freibetrag von Fr. 50'000.-- steht nicht jedem der gemeinsam besteuerten Ehegatten einzeln zu, sondern kann nur einmal in Abzug gebracht werden.