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AutorenbildMichal Sosnecki

Schuldzinsenverlegung auf Steuerdomizile mit Nettoerträgen

Bei der zweiten Schuldzinsenverlegung werden die Schuldzinsen auf jene Steuerdomizile verlegt, die noch über Netto-Vermögenserträge verfügen. Die Verlegung erfolgt ebenfalls auf ausländische Liegenschaften im Privatvermögen. Der Umstand, dass die inländische Liegenschaft einen Gewinnungskostenüberschuss aufweist und dadurch weniger Schuldzinsen trägt, ändert daran nichts. 



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