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Sechstägige Restfrist für Einsprache ausreichend

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Aug. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Dauert die Einsprachefrist nach Wegfall des Säumnisgrundes noch sechs Tage, ist dies ausreichend, um den Einspracheentscheid rechtzeitig anzufechten.



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