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Selbständige Erwerbstätigkeit: Anerkennung nur bei Gewinnabsicht

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 19. Sept. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Tätigkeit wird nicht als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt, wenn die Gewinnabsicht fehlt.



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