Selbständiger Liegenschaftenhandel liegt vor, wenn die erworbene Liegenschaft planmässig parzelliert wurde, Realteilungen vorgenommen wurden, Mehrfamilienhäuser erstellt werden und davon einzelne Stockwerkeinheiten und ein ganzes Mehrfamilienhaus verkauft wurden. Weil dabei erhebliche Hürden rechtlicher und tatsächlicher Natur überwunden werden mussten, liegt keine private Vermögensverwaltung vor.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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