Separate Bewertung von Boden und Gebäuden bei Überführung
- Michal Sosnecki
- 27. Sept. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Werden Grundstücke eines Landwirtschaftsbetriebes ins Privatvermögen überführt, sind Boden und Gebäude – wenn sie separat bilanziert sind – je separat zu bewerten. Eine Gesamtbetrachtung ist nicht zulässig.