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Separate Bewertung von Boden und Gebäuden bei Überführung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Sept. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Werden Grundstücke eines Landwirtschaftsbetriebes ins Privatvermögen überführt, sind Boden und Gebäude – wenn sie separat bilanziert sind – je separat zu bewerten. Eine Gesamtbetrachtung ist nicht zulässig.



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