Sicherstellung: Die Sicherstellung kann auch für eine erst noch festzusetzende Steuerschuld verlangt werden, was namentlich im Nachsteuer- bzw. Hinterziehungsverfahren vorkommt. Es genügt, dass der Bestand der Steuerschuld glaubhaft gemacht wird, wobei die Abklärung der Steuerpflicht und die genaue Festsetzung der Abgabe dem Hauptverfahren in der Steuersache selbst vorbehalten ist.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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