Betrifft eine Sicherstellungsverfügung Staats- und Gemeindesteuern oder die direkte Bundessteuer, kann die Steuerverwaltung die Verfügung trotz bestehender Solidarhaftung wahlweise an einen der beiden Ehegatten oder an beide richten. Betrifft die Sicherstellungsverfügung hingegen (höchstpersönliche) Bussen eines Ehegatten ist nur dieser Adressat der Sicherstellungsverfügung. Der andere Ehegatte ist nicht legitimiert, die gesetzlichen Rechtsmittel gegen diese Verfügung zu ergriffen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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