Sicherstellungsverfügung bei Auslandwohnsitz: Gefährdung ausreichend glaubhaft
- Michal Sosnecki
- 25. Sept. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Sicherstellungsverfügung: Die Gefährdung muss nur glaubhaft gemacht werden. Bei einem Wohnsitz im Ausland ist die Gefährdung anzunehmen.