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Sicherstellungsverfügung bei Auslandwohnsitz: Gefährdung ausreichend glaubhaft

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Sept. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Sicherstellungsverfügung: Die Gefährdung muss nur glaubhaft gemacht werden. Bei einem Wohnsitz im Ausland ist die Gefährdung anzunehmen.



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