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Sicherstellungsverfügung bei objektiver Gefährdung der Steuerforderung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Sept. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Sicherstellungsverfügung: Es genügt, dass die Bezahlung der Steuerforderung objektiv aufgrund der gesamten Umstände als gefährdet erscheint Ein besonderes Tun ist nicht erforderlich.



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