Sicherstellungsverfügung bei objektiver Gefährdung der Steuerforderung
- Michal Sosnecki
- 8. Sept. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Sicherstellungsverfügung: Es genügt, dass die Bezahlung der Steuerforderung objektiv aufgrund der gesamten Umstände als gefährdet erscheint Ein besonderes Tun ist nicht erforderlich.