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Sicherstellungsverfügung bei objektiver Gefährdung der Steuerforderung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Sicherstellungsverfügung: Es genügt, dass die Bezahlung der Steuerforderung objektiv aufgrund der gesamten Umstände als gefährdet erscheint Ein besonderes Tun ist nicht erforderlich.



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