top of page

Sicherstellungsverfügung bei verschwiegenen Bankkonten bestätigt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Sept. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Sicherstellungsverfügung bestätigt, da der Steuerpflichtige Bankkonten verheimlichte und seine Vermögensverhältnisse jeweils nur insoweit aufdeckte, als die Behörde von Vermögenswerten Kenntnis erhalten hatte.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page