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AutorenbildMichal Sosnecki

Sicherstellungsverfügung bei verschwiegenen Bankkonten bestätigt

Sicherstellungsverfügung bestätigt, da der Steuerpflichtige Bankkonten verheimlichte und seine Vermögensverhältnisse jeweils nur insoweit aufdeckte, als die Behörde von Vermögenswerten Kenntnis erhalten hatte.



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