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Simulierte Kapitalrückzahlung als steuerbares Einkommen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Aug. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Die faktische Rückzahlung des Aktienkapitals durch ein simuliertes Darlehen unterliegt der Einkommenssteuer.



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