Sofortabschreibung als ausserordentliche Aufwendung über zwei Jahre verteilt
- Michal Sosnecki
- 1. Mai 2007
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Eine Sofortabschreibung ist ein aperiodischer Vorgang, welcher als ausserordentliche Aufwendung im Sinn von Art. 44 Abs. 2 DBG über zwei Jahre zu behandeln ist. Damit ist der Sofortabschreibung hinreichend Rechnung getragen und es wäre sach- und gesetzwidrig, sie für den Rest der - zwischenveranlagten - Steuerperiode 1999/ 2000 nochmals zu berücksichtigen.