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Sofortabschreibung als ausserordentliche Aufwendung über zwei Jahre verteilt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Mai 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Sofortabschreibung ist ein aperiodischer Vorgang, welcher als ausserordentliche Aufwendung im Sinn von Art. 44 Abs. 2 DBG über zwei Jahre zu behandeln ist. Damit ist der Sofortabschreibung hinreichend Rechnung getragen und es wäre sach- und gesetzwidrig, sie für den Rest der - zwischenveranlagten - Steuerperiode 1999/ 2000 nochmals zu berücksichtigen.



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