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Solarienbetrieb: Verluste nicht abziehbar bei offensichtlicher Unrentabilität

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Juli 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Selbständige Erwerbstätigkeit: Soweit Solarien (im konkreten Falle offensichtlich) nicht gewinnbringend betrieben werden können, werden auch Verluste nicht zum Abzug zugelassen. Dies insbesondere weil es sich beim Betrieb von Solarien nicht um eine sehr komplexe Geschäftstätigkeit handelt.



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