Solidarhaftung der Ehegatten bei Zahlungsunfähigkeit oder Trennung
- Michal Sosnecki
- 2. Apr. 2009
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Ehegatten haften grundsätzlich solidarisch für die Gesamtsteuer; ein Ehegatte haftet jedoch nur für seinen Anteil an der Gesamtsteuer, wenn einer von beiden zahlungsunfähig ist. Daraus ergibt sich, dass die Solidarhaft der Ehegatten entweder entfällt, wenn die Ehe - faktisch oder rechtlich - getrennt wird oder wenn einer der Ehegatten zahlungsunfähig ist.