Übergangssteuerrecht: Mit einer Sonderbesteuerung soll ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der steuerlichen Belastung vermieden werden.
Aus einem Steuer-Ruling, welches den Wechsel der zeitlichen Steuerbemessung nicht voraussehend berücksichtigt hat, kann nichts abgeleitet werden.