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Sonderjahressteuer auf ausserordentliche Einkünfte

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. März 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Sonderjahressteuer 2000: Ausserordentliche Einkünfte unterliegen einer gesonderten Jahressteuer für das Steuerjahr, in dem sie zugeflossen sind. Dies gilt auch für ausserordentliche Erträge auf dem Geschäftsvermögen.



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