Sonderjahressteuer auf ausserordentliche Einkünfte
- Thanusiya Wimalanathan
- 20. März 2008
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Sonderjahressteuer 2000: Ausserordentliche Einkünfte unterliegen einer gesonderten Jahressteuer für das Steuerjahr, in dem sie zugeflossen sind. Dies gilt auch für ausserordentliche Erträge auf dem Geschäftsvermögen.