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AutorenbildMichal Sosnecki

Sozialabzüge nur für unbeschränkt Steuerpflichtige zulässig

Bei den Staats- und Gemeindesteuern stehen die Sozialabzüge im internationalen Verhältnis nur den unbeschränkt Steuerpflichtigen zu. Dieser Regelung verstösst weder gegen Bundes- noch gegen Völkerrecht.



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