Sternchenhinweis ungenügend: Nachsteuerpflicht bei fehlender Klarheit
- Michal Sosnecki
- 10. Okt. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Nach- und Strafsteuer: Wird eine Tatsache zwar auf einem Steuerformular vermerkt, dies jedoch nicht in dem dafür vorgesehenen Kästchen, sondern mittels eines mit Sternchens angebrachten Querverweises, so gilt diese Information für die Steuerbehörden als unbekannt. Es liegt alsdann eine neue Tatsache vor, welche die Nachsteuerpflicht begründet.