Steuer-Rulings nicht für Kantone bindendThanusiya Wimalanathan25. Okt. 20121 Min. LesezeitAktualisiert: 10. Feb.Rulings der ESTV oder anderer kantonaler Steuerbehörden sind für den Kanton – was die Kantons- und Gemeindesteuern betrifft – nicht bindend.Weiterlesen
Rulings der ESTV oder anderer kantonaler Steuerbehörden sind für den Kanton – was die Kantons- und Gemeindesteuern betrifft – nicht bindend.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).