Für einen Steueraufschub bei Veräusserung eines dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Eigenheims muss das Grundstück im Veräusserungszeitpunkt nicht selbst bewohnt sein. Der Steueraufschub entfällt jedoch, wenn das Grundstück erst nach mehreren Jahren, ohne dass Verkaufsanstrengungen unternommen worden sind, veräussert wird.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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