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Steueraufschub bei Eigenheimverkauf an Bedingungen geknüpft

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Für einen Steueraufschub bei Veräusserung eines dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Eigenheims muss das Grundstück im Veräusserungszeitpunkt nicht selbst bewohnt sein. Der Steueraufschub entfällt jedoch, wenn das Grundstück erst nach mehreren Jahren, ohne dass Verkaufsanstrengungen unternommen worden sind, veräussert wird.



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