Steueraufschub bei Grundstückgewinnsteuer auch bei gemischter Schenkung
- Michal Sosnecki
- 21. Feb. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer wird auch bei einer gemischten Schenkung gewährt. Eine solche wird vermutet, wenn in einem Vertrag zwischen Leistung und Gegenleistung ein offensichtliches Missverhältnis besteht, was regelmässig bei Differenzen von mehr als 25% zwischen Kaufpreis und Verkehrswert angenommen wird.