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AutorenbildMichal Sosnecki

Steueraufschub bleibt bei Übertragung innerhalb Familie bestehen

Wird ein Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach einem Steueraufschub wegen Ersatzbeschaffung an die Tochter übertragen (ebenfalls unter Steueraufschub), darf der Kanton Zürich nicht auf den gewährten Steueraufschub wegen Ersatzbeschaffung zurückkommen. Dies gilt auch dann, wenn die Tochter das Grundstück nicht selbst nutzt.



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