Wird ein Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach einem Steueraufschub wegen Ersatzbeschaffung an die Tochter übertragen (ebenfalls unter Steueraufschub), darf der Kanton Zürich nicht auf den gewährten Steueraufschub wegen Ersatzbeschaffung zurückkommen. Dies gilt auch dann, wenn die Tochter das Grundstück nicht selbst nutzt.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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