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Steuerausscheidung bei verlustreichen Betriebsstätten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 31. Aug. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 14. März

Steuerausscheidung bei Betriebsstätte mit Verlusten: Fehlt ein vollständiger Fabrikationsbetrieb mit weitgehender Selbständigkeit und einer eigenen örtlichen Geschäftsleitung, so kommt die quotenmässig direkte Methode nicht in Frage. Bei Betriebsstätten mit Verlusten hat die Steuerausscheidung ausschliesslich nach der quotenmässigen Methode zu erfolgen



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