Steuerausscheidung bei verlustreichen Betriebsstätten
- Thanusiya Wimalanathan
- 31. Aug. 2004
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Aktualisiert: 14. März
Steuerausscheidung bei Betriebsstätte mit Verlusten: Fehlt ein vollständiger Fabrikationsbetrieb mit weitgehender Selbständigkeit und einer eigenen örtlichen Geschäftsleitung, so kommt die quotenmässig direkte Methode nicht in Frage. Bei Betriebsstätten mit Verlusten hat die Steuerausscheidung ausschliesslich nach der quotenmässigen Methode zu erfolgen