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AutorenbildMichal Sosnecki

Steuerbefreiung für gemeinnützige, im Allgemeininteresse tätige Institutionen

Steuerbefreiung: Eine Steuerbefreiung ist möglich für Institutionen, welche einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Institution im Allgemeininteresse tätig ist und uneigennützig handelt.



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