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Steuerbefreiung für gemeinnützigen Verein

  • 17. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerbefreiung: Ein Verein, der Alterswohnungen durch Personen in Wiedereingliederungsprogrammen der IV bzw. Arbeitslosenversicherung betreibt und sich durch die Bezahlung von Mieten und Dienstleistungen sowie durch Leistungen der IV und der Arbeitslosenversicherung finanziert, ist wegen Verfolgung von öffentlichen Zwecken steuerbefreit.



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