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Steuerbefreiung von Kirchgemeinden bei wirtschaftlicher Tätigkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Mai 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Kirchgemeinden sind im Kanton Luzern für das Einkommen und Vermögen nur insoweit steuerbefreit als es kirchlichen Zwecken dient. Die Überbauung und Verkauf/Vermietung von zehn Mehrfamilienhäusern geht über eine normale Vermögensverwaltung hinaus und dient nicht kirchlichen Zwecken.



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