Steuerbefreiung von Kirchgemeinden bei wirtschaftlicher Tätigkeit
- Michal Sosnecki
- 9. Mai 2017
- 1 Min. Lesezeit
Kirchgemeinden sind im Kanton Luzern für das Einkommen und Vermögen nur insoweit steuerbefreit als es kirchlichen Zwecken dient. Die Überbauung und Verkauf/Vermietung von zehn Mehrfamilienhäusern geht über eine normale Vermögensverwaltung hinaus und dient nicht kirchlichen Zwecken.