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Steuerbetrugsverfahren gegen Alleinaktionär zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 17. Mai 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Gegen den Alleinaktionär und Organ der Einpersonen-AG kann ein Verfahren wegen Steuerbetrugs eingeleitet werden, auch wenn die juristische Person bereits für den gleichen Vorgang wegen Steuerhinterziehung gebüsst wurde.



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