Steuerbetrugsverfahren gegen Alleinaktionär zulässig
- Michal Sosnecki
- 17. Mai 2018
- 1 Min. Lesezeit
Gegen den Alleinaktionär und Organ der Einpersonen-AG kann ein Verfahren wegen Steuerbetrugs eingeleitet werden, auch wenn die juristische Person bereits für den gleichen Vorgang wegen Steuerhinterziehung gebüsst wurde.