Steuererleichterung nur für Einkünfte aus stillen Reserven
- Michal Sosnecki
- 8. Dez. 2016
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Der privilegierten Besteuerung bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit unterliegen nur Einkünfte aus der Realisierung von stillen Reserven. Alle übrigen Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit können nicht von der Steuererleichterung profitieren.