Der privilegierten Besteuerung bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit unterliegen nur Einkünfte aus der Realisierung von stillen Reserven. Alle übrigen Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit können nicht von der Steuererleichterung profitieren.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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