top of page

Steuererleichterung nur für Einkünfte aus stillen Reserven

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Dez. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Der privilegierten Besteuerung bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit unterliegen nur Einkünfte aus der Realisierung von stillen Reserven. Alle übrigen Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit können nicht von der Steuererleichterung profitieren.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page