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Steuererleichterung nur für Einkünfte aus stillen Reserven

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der privilegierten Besteuerung bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit unterliegen nur Einkünfte aus der Realisierung von stillen Reserven. Alle übrigen Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit können nicht von der Steuererleichterung profitieren.



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