Steuerfreiheit von umsatzabhängigen Mitgliederbeiträgen
- Michal Sosnecki
- 13. Juni 2007
- 1 Min. Lesezeit
Steuerfreier Mitgliederbeitrag: Für die steuerrechtliche Qualifikation ist ausschlaggebend, dass bezahlte Beiträge von allen Verpflichteten gleichmässig (d.h. umsatzabhängig) erhoben werden und dass sie weder auf Gegenleistungen des Verbandes beruhen noch für die Förderung persönlicher Interessen (des Mitglieds) geleistet werden.