Steuerfreier Mitgliederbeitrag: Für die steuerrechtliche Qualifikation ist ausschlaggebend, dass bezahlte Beiträge von allen Verpflichteten gleichmässig (d.h. umsatzabhängig) erhoben werden und dass sie weder auf Gegenleistungen des Verbandes beruhen noch für die Förderung persönlicher Interessen (des Mitglieds) geleistet werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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