Sicherstellungsverfügung: Eine nur unvollständig eingereichte Buchhaltung bzw. das Nichtbeibringen von eingeforderten Unterlagen sowie der ausdrückliche Hinweis darauf, dass die Buchhaltung, für die eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. Art. 747 und 962 OR), entsorgt worden sei, indiziert klar eine Steuergefährdung.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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