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Steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen nur bei Nachweis

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ein Treuhandverhältnis kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn die Vorgaben des Merkblattes „Treuhandverhältnisse“ der ESTV erfüllt sind oder das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses auf andere Weise einwandfrei nachgewiesen wird.



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