Ein Mäklervertrag kann zivilrechtlich durch einen neuen Mäklervertrag mit abweichenden Vertragsparteien ersetzt werden. Das Steuerrecht ist hier an die zivilrechtliche Qualifikation gebunden und der Mäklerlohn ist beim neuen Mäkler zu erfassen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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