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AutorenbildMichal Sosnecki

Steuerlicher Wohnsitz: 90 Tage Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit begründen Wohnsitz

Eine natürliche Person hat ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, wenn sie sich hier - ungeachtet vorübergehender Unterbrechung - während mindestens 90 Tagen ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit aufhält.



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