Steuerneutralität bei Umwandlung nur bei Betriebserfordernis
- Michal Sosnecki
- 24. Mai 2016
- 1 Min. Lesezeit
Der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit ist umfassender als jener des (Teil)Betriebs gemäss Umstrukturierungsrecht. Die Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in eine AG kann nicht steuerneutral erfolgen, wenn das Betriebserfordernis nicht erfüllt ist.