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Steuerpflicht bei Wohnsitzverlegung ins Ausland entfällt

  • 8. März 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Eine unselbständige Erwerbstätigkeit unterliegt gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a DBG nur bei Anwesenheit in der Schweiz hier der Steuerpflicht. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, aber noch für die gleiche Gesellschaft tätig ist, wie er es in der Schweiz war.



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