Steuerbar sind die Leistungen der Militärversicherung, sei es als Einkünfte, die an Stelle des Einkommens aus Erwerbstätigkeit treten oder als Einkünfte für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile. Sofern eine Rente der Militärversicherung allerdings vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begonnen hat, ist sie steuerfrei.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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