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AutorenbildMichal Sosnecki

Steuerpflicht von Militärversicherungsleistungen ab 1994

Steuerbar sind die Leistungen der Militärversicherung, sei es als Einkünfte, die an Stelle des Einkommens aus Erwerbstätigkeit treten oder als Einkünfte für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile. Sofern eine Rente der Militärversicherung allerdings vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begonnen hat, ist sie steuerfrei.



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