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Steuerrechtlich kein landwirtschaftliches Grundstück

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. März 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Grundstück, das lediglich 0.342 Standardarbeitskräfte erfordert, ist auch steuerrechtlich kein landwirtschaftliches Grundstück.



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