top of page

Steuerverwaltung muss Gewinnzufluss bei Grundstückverkauf nachweisen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 17. Okt. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer: Der Nachweis des Gewinnzuflusses von einer Bauherrin und Generalunternehmerin (Eigentümerin) an eine Dritte, die sich darauf beschränkt hat Land zu verkaufen, obliegt der Steuerverwaltung. Selbst achtbare praktische Gründe rechtfertigten es nicht, einen solchen Gewinn bei einer anderen Steuerpflichten (Dritte) zu besteuern.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page