Steuerverwaltung muss Gewinnzufluss bei Grundstückverkauf nachweisen
- Michal Sosnecki
- 17. Okt. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Grundstückgewinnsteuer: Der Nachweis des Gewinnzuflusses von einer Bauherrin und Generalunternehmerin (Eigentümerin) an eine Dritte, die sich darauf beschränkt hat Land zu verkaufen, obliegt der Steuerverwaltung. Selbst achtbare praktische Gründe rechtfertigten es nicht, einen solchen Gewinn bei einer anderen Steuerpflichten (Dritte) zu besteuern.