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Steuerwirksamkeit der Rückstellungsauflösung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 12. Juli 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Die Auflösung einer Rückstellung ist auch dann steuerwirksam, wenn deren Bildung zu einem Verlustvortrag geführt hat, der im Auflösungszeitpunkt wegen Ablaufs der siebenjährigen Verlustvortragsperiode ungenutzt verfallen ist.



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