Strenge Voraussetzung für Steuerbefreiung
- Michal Sosnecki
- 23. Juli 2019
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Steuerbefreiung bei Energieversorgern: Eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung wegen öffentlichen Zwecks ist die Ausschliesslichkeit der Mittelverwendung. Diese Voraussetzung ist streng auszulegen, d.h. die Mittel müssen den Zwecken gewidmet bleiben, aus denen sich die Steuerbefreiung ableitet. Die Mittel dürfen keinem anderen (auch steuerbefreiten) Bereich zufliessen. Dividendenausschüttungen an das Gemeinwesen sind demnach nicht erlaubt.