top of page

Stundung/Erlass: Nur Verfassungsbeschwerde möglich

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Gegen Entscheide über die Stundung und der Erlass von Abgaben ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten unzulässig. Sie sind beim Bundesgericht nur mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde anfechtbar, womit nur die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt werden kann.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page