Substanzwert für Vermögenssteuer bei Immobiliengesellschaften
- Michal Sosnecki
- 27. Mai 2009
- 1 Min. Lesezeit
Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert: Für die Vermögenssteuer gilt als Unternehmenswert einer Immobiliengesellschaft deren Substanzwert. Unüberbaute oder überbaute Grundstücke werden zum Verkehrswert bewertet; wenn dieser nicht bekannt ist zur amtlichen Schatzung oder zum kapitalisierten Ertragswert, mindestens jedoch zum Buchwert.