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AutorenbildMichal Sosnecki

Suva-Unterstellung eines Mobilitätsvereins

Art. 66 Abs. 1 lit. m i.V.m. lit. f, Art. 66 Abs. 2 UVG; Zuständigkeitsbereich der Suva. Bejahung der Suva-Unterstellung eines im Bereich der Mobilität tätigen Vereins, welcher neben verschiedenen anderen Angeboten und Dienstleistungen in Service-Centern auch freiwillige und amtliche Fahrzeugprüfungen durchführt (E. 5).



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