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Teilweiser Wertzuwachsgewinn bei BGBB-Änderung steuerpflichtig

  • 23. Mai 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Fällt ein Grundstück wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr unter das BGBB, wird der Wertzuwachsgewinn bei der direkten Bundessteuer nur für die Zeit nach der Gesetzesänderung mit der Einkommenssteuer erfasst.



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