Teilweiser Wertzuwachsgewinn bei BGBB-Änderung steuerpflichtig
- Michal Sosnecki
- 24. Mai 2017
- 1 Min. Lesezeit
Fällt ein Grundstück wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr unter das BGBB, wird der Wertzuwachsgewinn bei der direkten Bundessteuer nur für die Zeit nach der Gesetzesänderung mit der Einkommenssteuer erfasst.