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AutorenbildMichal Sosnecki

Teilweiser Wertzuwachsgewinn bei BGBB-Änderung steuerpflichtig

Fällt ein Grundstück wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr unter das BGBB, wird der Wertzuwachsgewinn bei der direkten Bundessteuer nur für die Zeit nach der Gesetzesänderung mit der Einkommenssteuer erfasst.



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