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Totalsanierte Alphütte gilt als Neubau

  • 18. Dez. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Feb. 2025

Wenn eine vierhundertjährige Alphütte totalsaniert wird, handelt es sich um einen "faktischen" Neubau, der steuerlich nicht als Unterhalt abgezogen werden kann.


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