Totalsanierte Alphütte gilt als NeubauThanusiya Wimalanathan18. Dez. 20121 Min. LesezeitAktualisiert: 4. Feb.Wenn eine vierhundertjährige Alphütte totalsaniert wird, handelt es sich um einen "faktischen" Neubau, der steuerlich nicht als Unterhalt abgezogen werden kann.Weiterlesen
Wenn eine vierhundertjährige Alphütte totalsaniert wird, handelt es sich um einen "faktischen" Neubau, der steuerlich nicht als Unterhalt abgezogen werden kann.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).