Transponierung bei nachträglicher Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung
- Michal Sosnecki
- 4. März 2016
- 1 Min. Lesezeit
Wenn ein Aktionär eine Mehrheitsbeteiligung zuerst privat erwirbt und erst anschliessend in eine durch ihn beherrschte Unternehmung einbringt, liegt eine Transponierung vor.