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Transponierung bei nachträglicher Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. März 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn ein Aktionär eine Mehrheitsbeteiligung zuerst privat erwirbt und erst anschliessend in eine durch ihn beherrschte Unternehmung einbringt, liegt eine Transponierung vor.



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