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Umrechnung von Schuldzinsen bei unterjähriger Steuerpflicht

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 18. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Bei einer unterjährigen Steuerpflicht gelten quartals- oder semesterweise fällig werdende Schuldzinsen als regelmässige Vermögensabflüsse. Sie werden für die Bestimmung des Steuersatzes daher auf ein volles Jahresbetreffnis umgerechnet.



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