Umrechnung von Schuldzinsen bei unterjähriger Steuerpflicht
- Thanusiya Wimalanathan
- 18. Feb. 2008
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Bei einer unterjährigen Steuerpflicht gelten quartals- oder semesterweise fällig werdende Schuldzinsen als regelmässige Vermögensabflüsse. Sie werden für die Bestimmung des Steuersatzes daher auf ein volles Jahresbetreffnis umgerechnet.